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Zensus 2022, Preisangaben im Supermarkt und Online-Shopping: Was sich im Mai ändert

  • Veröffentlicht: 29.04.2022
  • 14:45 Uhr
  • Galileo
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© picture alliance / dpa tmn | Laura Ludwig

Womöglich bekommst du einen Brief zum Zensus 2022. Dann musst du an der Erhebung von Bevölkerungsdaten teilnehmen. Außerdem: Online-Shopping und Preisangaben im Supermarkt werden transparenter. Was sich sonst noch im Mai ändert, liest du hier.

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Zensus 2022: Bevölkerungszählung ab Mitte Mai

📅 Ab dem 15. Mai läuft der Zensus 2022. Die letzte Zensusrunde fand 2011 statt. Eigentlich sollte die Zählung 2021 im Zehn-Jahres-Abstand erneuert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde sie jedoch ins Jahr 2022 verschoben.

📊 Das Ziel der Erhebung sind statistische Daten zur Bevölkerung in Deutschland. Dazu zählen etwa die Anzahl der Einwohner:innen, deren Alter sowie die Wohn- und Arbeitssituation. Auf dieser Grundlage treffen Bund, Länder und Gemeinden zahlreiche politische Entscheidungen.

❔ Der Zensus 2022 ist keine Vollbefragung der gesamten Bevölkerung. Wichtigste Grundlage für die Erhebung sind Daten aus Verwaltungs-Registern. Diese werden durch Stichproben-Befragungen in Form von Interviews und Online-Fragebögen ergänzt.

📫 Wer zur Teilnahme am Zensus 2022 kontaktiert wird, ist auskunftspflichtig. Mit anderen Worten: Du musst daran teilnehmen. Ansonsten drohen Zwangsgelder. Deine Angaben werden jedoch anonymisiert ausgewertet.

🧐 Verantwortlich für die Erhebung ist das Statistische Bundesamt. Zur Durchführung arbeitet es mit den Statistischen Ämtern der Länder zusammen. Ergebnisse werden im November 2023 erwartet.

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Wie geht's weiter mit dem Corona-Schutz bei der Arbeit?

Zahlreiche Maßnahmen zum Schutz in der Corona-Pandemie gelten in der Öffentlichkeit bereits nicht mehr verpflichtend.

Im Job entscheiden Betriebe in der Übergangsphase bis zum 25. Mai laut der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung noch selbst über mögliche Schutzmaßnahmen. Abhängig von der Tätigkeit und dem örtlichen Infektionsgeschehen legen sie fest, ob etwa eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz herrscht.

Welche Bestimmungen ab Ende Mai gelten, muss in den kommenden Wochen noch entschieden werden.

Preisvergleich im Supermarkt wird einfacher

Neben dem Endpreis findet sich auf Preisschildern auch eine Angabe des Grundpreises. Durch diese Preisangabe pro festgelegte Menge lassen sich Angebote gut miteinander vergleichen.

Bislang war beim Preisvergleich jedoch teils etwas Kopfrechnen gefragt: Mal bezog sich der Grundpreis auf 1 Kilogramm oder Liter, mal auf 100 Gramm oder Milliliter.

Ab dem 28. Mai gilt eine neue Version der Preisangabenverordnung (PAngV). Dann müssen Grundpreise im Supermarkt stets pro Kilogramm oder Liter angegeben werden.

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Online-Shopping wird transparenter

🛍 Am 28. Mai tritt auch das "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht" in Kraft. Darin sind neue Regeln fürs Online-Shopping festgelegt.

👉 Bei der Suche nach einem Produkt bei Amazon, Ebay und Co. findest du demnächst neben der Ergebnisliste auch eine Info zu den Sortierungskriterien und deren Gewichtung. Ob die Reihenfolge der Suchergebnisse etwa durch die Beliebtheit oder mögliche Provisionszahlungen bedingt ist, müssen Online-Marktplätze leicht ersichtlich angeben.

🛑 Außerdem dürfen Produkteinschätzungen nur von tatsächlichen Kund:innen stammen. Wie Online-Händler:innen gegen gefälschte Bewertungen vorgehen, müssen sie ebenfalls einfach einsehbar erklären.

🤓 Um die Vergleiche von Vergleichsportalen durchsichtiger zu machen, müssen diese klarmachen: Welche Anbieter:innen haben sie berücksichtigt?

💸 Ticketbörsen sind demnächst dazu verpflichtet, auch den von den Veranstalter:innen ursprünglich festgelegten Preis anzuzeigen.

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Europäischer Preisvergleich: Geld sparen beim Onlineshopping

Online einkaufen bei Anbietern im Ausland kann sich lohnen. Wir haben's getestet und erklären, worauf zu achten ist.

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  • Ab 12
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Google-Konto wird sicherer

Zur Anmeldung bei einer Drittanbieter-App mit deinem Google-Konto reichen Name und Passwort ab dem 30. Mai allein nicht mehr aus.

Für einen besseren Schutz fordert Google künftig auch über Apps von Drittanbietern die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Datendieb:innen haben es dadurch schwieriger: Neben dem Passwort bräuchten sie zusätzlich etwa einen aufs Smartphone gesendeten Code, um Daten abzugreifen.

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