
Streik: Warum gibt es das und wer hat das Recht dazu?
Das Wichtigste zum Thema Streiks
Streiks gehören in Deutschland zum Grundrecht. Ein Streik ist eine organisiertee, gemeinsame und vorübergehende Arbeitsniederlegung mehrerer Arbeitnehmer:innen.
Streiks sind ein legitimes Druckmittel, um ein konkretes Ziel wie etwa eine Lohnerhöhung oder bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen.
Streiks werden oft mit Ausfällen oder Verspätungen von Verkehrsmitteln in Verbindung gebracht. Aber auch in anderen Bereichen sind Streiks möglich. Die genauen Hintergründe zu den Streiks der Deutschen Bahn erfährst du hier.
Arbeitnehmer:innen die ihre Interessen bei Tarifvertrags-Verhandlungen durchsetzen möchten, können mit ihrer Gewerkschaft streiken. Solange ein Tarifvertrag gültig ist, darf nicht gestreikt werden. Es gilt hier dann die sogenannte Friedenspflicht.
Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass es 2015 es die meisten Ausfalltage wegen Streiks gab: Auf 1.000 Beschäftigte kamen hier 28,2 Tage. 2021 gab es durchschnittlich 9,1 Ausfalltage.
Streik: Was ist eine Gewerkschaft?
Gewerkschaften sind Vereinigungen von Arbeitnehmer:innen, die sich für ihre Interessen einsetzt. Die Gewerkschaften verhandeln in den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeber:innen, wenn es zum Beispiel um Lohn, Urlaubsansprüche, Weiterbildungen oder Pausenzeiten geht.
Ein wichtiger Tag im Jahr für Gewerkschaften ist der 1. Mai - der Tag der Arbeit.
Zu den größten Gewerkschaften in Deutschland zählen die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) mit über 2,1 Millionen Mitgliedern, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit über 1,8 Millionen Mitgliedern und die IG Bergbau, Chemie, Energie mit über 500.000 Mitgliedern.
Die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) als größte Gewerkschaft Deutschlands stellt in einem Video ihre Sichtweise von einer Gewerkschaft dar.
Streik oder Warnstreik: Gibt es einen Unterschied?
In der Bedeutung gibt es zwischen Streik und Warnstreik keinen Unterschied. Beschrieben wird damit viel mehr der Zeitpunkt, an dem der Streik stattfindet.
Warnstreiks werden während Tarifverhandlungen geführt und sind oft nur von kurzer Dauer. Wenn die Tarifverhandlungen scheitern, kann darüber abgestimmt werden, ob weitere Streikmaßnahmen folgen sollen. Wird ein Streik beschlossen, dann nennt man ihn (Erzwingungs-)Streik. Dafür müssen drei Viertel (75 Prozent) der Arbeiter:innen dem Streik zustimmen.
Die sogenannte Urabstimmung geht jedem Streik voraus. Für die Beendigung des Streiks wird nach der Auswertung der Streik-Ergebnisse erneut abgestimmt.
Wer darf streiken?
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Das Recht auf Streik ist in Deutschland ein Grundrecht.
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Streiks oder der Aufruf zum Streik gelten als rechtmäßiges Mittel, um die Forderungen der Gewerkschaft durchzusetzen.
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Arbeitnehmer:innen dürfen ihre Arbeit nur niederlegen, wenn mit dem Streik tariflich regelbare Ziele durchgesetzt werden sollen.
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Personen, die von dem Tarifvertrag betroffen sind, dürfen streiken. Das sind neben den Gewerkschaftsmitgliedern unter anderem auch Voll- und Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Außendienst-Mitarbeiter:innen, Auszubildende, aber auch Betriebs- und Personalratsmitglieder.
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Nach aktueller Rechtsprechung dürfen Beamt:innen nicht streiken, da sie nicht als Arbeitnehmer:innen gelten. Ver.di setzt sich hingegen für ein Beamten-Streikrecht ein.
Dürfen alle Beschäftigten streiken?
Ein Streik kann nur von einer Gewerkschaft ausgerufen oder fortgeführt werden. Andernfalls sprechen Fachleute von einem "wilden Streik".
Außerdem braucht ein rechtmäßiger Streik einen Tarifpartner (Arbeitgeber:innen), gegen den dieser gerichtet ist, sowie ein konkretes Ziel (Lohnerhöhung, mehr Urlaubsanspruch).
Vor einem Streik muss eine Gewerkschaft alle anderen Maßnahmen zur Problemlösung verhandelt haben.
Weitere Fragen zum Streikrecht erklärt Professorin Lena Rudkowski in einem Interview mit der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in dem Video.