
Shrinkflation: Wirst du im Supermarkt mit versteckten Preiserhöhungen betrogen?
Das Wichtigste zum Thema Shrinkflation
Die Preise in Deutschland sind seit 2022 deutlich gestiegen, der Trend setzte sich auch 2023 weiter fort. Die Inflationsrate lag für Lebensmittel im Juli 2023 bei elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Ursachen für die Preissteigerungen sind die schon länger andauernden Lieferengpässe und die mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine stark erhöhten Energiekosten.
Die Produktionskosten für Unternehmen steigen. Statt die Kosten direkt an die Verbraucher:innen weiterzugeben, setzen manche Hersteller auf Shrinkflation.
Der Begriff "Shrinkflation" setzt sich aus "shrink" für "schrumpfen" und "Inflation" zusammen. In Deutschland deutlich geläufiger: Mogelpackung.
Seit 2022 zeigt sich der negative Trend nicht nur bei klassischen Marken, sondern auch vermehrt bei Discounter- und Biomarken.
Im ersten Halbjahr 2023 meldeten Verbraucherschützer einen deutlichen Anstieg an Verbraucherbeschwerden über Shrinkflation. Die monierten Produkte wurden oft um 20 Prozent, vereinzelt sogar um über 50 Prozent teurer.
Allerdings gab es auch schon in der Vergangenheit Mogelpackungen, bei denen sich das Preis-Leistungs-Verhältnis zu Ungunsten der Verbraucher:innen veränderte.
So funktioniert Shrinkflation
Shrinkflation sind versteckte Preiserhöhungen. Wissenschaftlich ist bewiesen, dass Verbraucher:innen auf Preiserhöhungen sensibler reagieren als auf eine Reduzierung des Inhaltes. Daher versuchen manche Hersteller, sofort sichtbare Preiserhöhungen am Supermarktregal zu vermeiden.
Der Trick bei der Shrinkflation: Die Verpackung und der Preis bleiben gleich. Lediglich die Menge des Inhalts ist leicht reduziert. Somit steigt der Preis pro ein Kilo - die Hersteller nehmen mehr Geld ein.
Mogelpackungen erkennen und melden
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Mogelpackungen kannst du bei Verbraucherzentralen und Eichämtern melden. Diese schauen sich den Fall an und veröffentlichen ihn dann auch auf ihren Internetseiten.
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So hat beispielsweise die Verbraucherzentrale Hamburg eine Liste mit Mogelpackungen ins Internet gestellt. Auch bei der Verbraucherzentrale NRW findet sich eine solche Liste.
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Zudem greift sich Stiftung Warentest nach Hinweisen von Verbraucher:innen einzelne Beispiele heraus.
Mogelpackungen: Was zulässig ist
- Zwar ist es laut Mess- und Eichgesetz verboten, den Verbraucher:innen aufgrund einer überdimensionierten Verpackung einen falschen Eindruck zu vermitteln. Eine undurchsichtige Packung Müsli darf beispielsweise nicht zu 50 Prozent mit Luft gefüllt sein.
- Allerdings ist im Gesetz nicht festgehalten, ab welchem Luft- oder Verpackungsverhältnis eine Täuschung der Verbraucher:innen vorliegt.
- Eichämter und Verbraucherzentralen führen bei einem Verdacht eine Einzelfallprüfung durch. Verbraucher:innen können dabei unterstützen, indem sie auf verdächtige Produkte hinweisen.
So fällst du nicht auf Shrinkflation rein
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Seit Mai 2022 besteht für den Einzelhandel die Pflicht, den Grundpreis bei den Preisschildern am Regal anzugeben. Das hilft dir: Denn dieser Grundpreis berechnet den Preis eines Produktes pro Kilo oder Liter. Hier kannst du also am einfachsten rausfinden, ob ein Hersteller ein Produkt durch Reduzierung der Menge in der Packung verteuert hat.
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Manche Unternehmen vergrößern die Verpackung ihrer Produkte - aber nicht den Inhalt. Gleichzeitig steigt der Preis.
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Ebenfalls ein beliebter Trick: Ein Produkt wird "mit verbesserter Rezeptur" verkauft. Dabei kann bei gleichem Preis weniger Inhalt drin sein, oder bei gleichem Inhalt der Preis gestiegen sein. Inwieweit sich das Produkt wirklich verbessert hat, lässt sich objektiv oft schwer nachvollziehen.
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Achte gerade bei Produkten, die eigentlich immer die gleiche Menge haben wie Schokoladentafeln, genau darauf, ob sich bei neuen Varianten auch wieder die gewohnte Menge Inhalt in der Packung befindet.
Wie Edgar Dworsky in den USA Shrinkflation aufdeckt
In den USA ist ein Verbraucheranwalt der Shrinkflation auf der Spur - seit Jahren. Edgar Dworsky prangert auf seiner Webseite immer wieder betroffene Produkte an. Dabei geht er aber nicht nur auf versteckte Preiserhöhungen ein, sondern enttarnt auch falsche oder neue Produktbezeichnungen.
Die Wichtigsten Fragen zur Shrinkflation und Mogelpackungen
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Welche Produkte sind Mogelpackung?
Eine "Mogelpackung" soll bei einem Produkt mehr Inhalt vortäuschen, als tatsächlich verkauft wird. Auch eine versteckte Preiserhöhung, bei der du den gleichen Inhalt für mehr Geld kaufst, zählt darunter.
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Sind Mogelpackungen erlaubt?
Verpackungen dürfen laut § 43 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz keine größere Füllmenge vortäuschen. Keine Täuschung liegt hingegen bei größeren Verpackungen vor, wenn diese über Sichtfenster oder durchsichtige Verpackung verfügen oder der Inhalt gut tastbar ist. Das Volumen von Pralinenverpackungen hingegen darf sechsmal so groß sein wie der Inhalt der Verpackung.
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Wo kann ich Mogelpackungen melden?
Mogelpackungen können den Verbraucherzentralen oder deinem örtlichen Eichamt gemeldet werden. Beachte, dass nicht zwangsläufig jede übergroße Verpackung unzulässig sein muss.