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Hitzefrei: Darfst du aufhören zu arbeiten, wenn's zu heiß ist?

  • Veröffentlicht: 20.06.2023
  • 18:45 Uhr
  • Galileo

Bei über 30 Grad fällt die Arbeit vielen schwer. Kein Wunder: Der Körper ist damit beschäftigt, seine Temperatur zu regeln. Doch hat man unter solchen Umständen Anspruch auf Hitzefrei - im Büro oder Homeoffice? Hier erfährst du's.

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Gibt es einen Anspruch auf Hitzefrei?

Du bist bei hohen Temperaturen nicht sonderlich produktiv, fühlst dich eher schlapp und schläfrig? Kein Wunder, dein Körper versucht durch vermehrtes Schwitzen, seine Temperatur herunter zu kühlen. Das kostest Energie - für die Arbeit bleibt dann nicht mehr wirklich viel Kraft übrig.

Doch müssen Arbeitgeber:innen Hitzefrei anordnen, wenn es draußen zu heiß ist? Die Antwort: Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es nur in seltenen Fällen, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Grundsätzlich dürfen deine Vorgesetzten bestimmen, wann und wo du im Einsatz bist. Sie müssen sich bei bestimmten Temperaturen aber darum bemühen, deine Gesundheit zu schützen. 

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Hitze und Arbeit: Das gilt laut Arbeitsrecht

Hitzefrei: Darfst du aufhören zu arbeiten, wenn's zu heiß ist?
© Galileo
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Hitzefrei: Darfst du aufhören zu arbeiten, wenn's zu heiß ist?
Hitzefrei: Darfst du aufhören zu arbeiten, wenn's zu heiß ist?

Stellst du fest, dass es dir aufgrund der Hitze nicht gut geht, solltest du also nicht darauf vertrauen, dass Hitzefrei ausgerufen wird. Mache dich lieber schnell auf den Weg zur Ärztin oder zum Arzt, wenn du Schwindelgefühle hast, dir schlecht wird oder Ähnliches. Hier findest du Tipps, wie du während der Hitzewelle cool bleibst und wie du bei Hitze gut schlafen kannst.

Gibt's Hitzefrei auch im Homeoffice?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Homeoffice den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben genügt. Das heißt, sie müssen zum Beispiel für ausreichende Beleuchtung oder für einen geeigneten Schreibtisch und Büro-Stuhl sorgen.

Bei hohen Temperaturen haben Arbeitgeber:innen jedoch keine akute Zugriffsmöglichkeit. Daher gelten die Verpflichtungen zu Schutzmaßnahmen nicht für den Arbeitsplatz zu Hause. Du musst im Homeoffice also selbst für Abkühlung sorgen, damit du deine Arbeitsleistung erbringen kannst. Sollte das nicht möglich sein, teile das deiner Chefin oder deinem Chef am besten sofort mit.

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