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Balkon und Garten: Das musst du beim Grillen, Musikhören und Co. beachten

  • Veröffentlicht: 09.04.2023
  • 14:45 Uhr
  • Galileo

Wer eine Terrasse, einen Balkon oder sogar einen Garten daheim hat, freut sich bei gutem Wetter über sonnige Stunden draußen. Aber welche Gebote und Verbote gelten für Balkon und Garten? Auf dieser Seite erfährst du es.

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Das Wichtigste zum Thema Balkon und Garten

  • Eigentümer:innen und Mieter:innen ist auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten prinzipiell erlaubt, was auch in den Wohnräumen gestattet ist.

  • Einige Einschränkungen gibt's allerdings. Dabei spielt das Verhältnis zu den Nachbar:innen eine wichtige Rolle.

  • Wenn es um wesentliche Veränderungen an der Wohnung oder dem Haus geht, die sich nicht leicht rückgängig machen, brauchen Mieter:innen im Gegensatz zu Eigentümer:innen außerdem das Einverständnis der Vermieter:innen.

  • Grillen, nacktes Sonnenbaden, Aufstellen von Gartenmöbeln und die Nutzung von Gartengeräten: Vier Beispiele siehst du weiter unten auf der Seite.

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Unterschiede zwischen Mietwohnung und Eigentum

Als Eigentümer:in eines Hauses entscheidest du grundsätzlich selbst, was mit und in deinem Besitz - einschließlich Balkon, Terrasse und/oder Garten - geschieht. Das gilt auch für Eigentümer:innen einer Wohnung, für die jedoch Vereinbarungen mit anderen im selben Haus wichtig sind, zum Beispiel in Form von einer Hausordnung.

Als Mieter:in darfst du weniger frei entscheiden. Als Faustregel gilt: Bei deinem Auszug musst du das Mietobjekt wieder im weitgehend ursprünglichen Zustand übergeben. Für Dinge, die das Gesamtbild verändern, brauchst du demnach das Okay des Vermieters beziehungsweise der Vermieterin. Verbindliche Einigungen sind im Mietvertrag festgehalten.

Für ein harmonisches Miteinander sind darüber hinaus Absprachen mit Nachbar:innen wichtig. Um Streit zu vermeiden, hilft häufig die goldene Regel: Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg' auch keinem anderen zu!

Darf ich im Garten oder auf dem Balkon grillen und Musik hören?

🥩 Grillen - mit Fleisch oder auch vegan - gehört für viele zum Sommer. Solange im Mietvertrag oder in der Hausordnung kein generelles Veto vereinbart ist, steht dem gemütlichen Grillabend im Garten oder auf dem Balkon nichts im Wege.

🔥 Aber Achtung: Offene Feuerstellen sind generell verboten, weil sie deine Sicherheit und die deiner Nachbar:innen gefährden.

😤 Aus Rücksicht solltest du außerdem dafür sorgen, deine Nachbar:innen mit den entstehenden intensiven Gerüchen und Rauch nicht unzumutbar zu stören. Womöglich denkst du über einen Elektrogrill als Alternative nach.

🎶 Passende Musik darf beim Grillabend auch nicht fehlen. Ab 22:00 Uhr muss allerdings Ruhe einkehren. Das heißt: Lautsprecher und auch Gespräche sollten auf ein Geräusch-Level runtergefahren werden, dass sie niemanden stören. Mit den richtigen Tricks kannst du dein WLAN außerhalb des Hauses verstärken und erleichterst das Abspielen deiner Playlist.

🥳 Planst du eine größere Feier im Vorhinein, sprich ein paar Tage vorher mit deinen Nachbar:innen. Bei gelegentlichen Feiern zeigen diese meist Verständnis. Unter Umständen lädst du deine Nachbar:innen einfach mit ein.

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Was auf dem eigenen Balkon zu einer Geldstrafe führen kann

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Während sich jeder in Deutschland in der Wohnung frei entfalten darf, hat der Gesetzgeber für das Leben auf dem Balkon einige Regeln erlassen.

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Darf ich auf dem Balkon oder im Garten nackt sonnenbaden?

👙 Willst du für eine nahtlose Bräune auf dem Balkon oder im Garten alle Hüllen fallen lassen, ist das grundsätzlich nicht verboten.

🤭 Schließlich gehören Balkon und Garten zur Wohnung - und dort ist es ebenfalls erlaubt, nackt umherzulaufen.

🌞 Denk in der Sonne stets an Sonnencreme, auch bereits in der Frühlingssonne.

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Darf ich im Garten Möbel oder einen Pool aufstellen?

🪑 Gartenmöbel, Blumenkästen, Sonnenschirm und Co. darfst du auch als Mieter:in - als Eigentümer:in sowieso - frei nach deinem Geschmack aufstellen, solange sie sicher platziert sind und dem Erscheinungsbild des Gebäudes nicht schaden.

🧺 Anders ist dies etwa beim Aufstellen einer Wäschespinne: Deren Halterung wird einbetoniert, was eine bauliche Veränderung darstellt und einer Zustimmung der Vermieter:innen bedarf.

🌤 Ähnlich ist dies bei einer Markise als Sonnenschutz. Vor einer Installation brauchst du die Erlaubnis deines Vermieters beziehungsweise deiner Vermieterin. Je geringer der bauliche Eingriff, desto wahrscheinlicher ist die Billigung.

💦 Auch bei einem Pavillon oder einem großen Pool braucht es im Zweifel eine Genehmigung. Nimmt durch das Aufstellen etwa der Rasen darunter Schaden, können Vermieter:innen dies verbieten - oder dich zumindest in die Pflicht nehmen, mit einer anschließenden Nachsaat auf deine Kosten die ursprüngliche Rasenfläche wiederherzustellen.

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Darf ich meinen Garten pflegen wie ich will?

🏡 Für den Zustand des Gartens sind die Besitzer:innen zuständig. Bei einer Mietwohnung liegt die Verantwortung demnach bei den Vermieter:innen.

👩‍🌾 Ist im Mietvertrag jedoch eine Gartennutzung festgehalten, sind die Mieter:innen für die Pflege des Gartens zuständig. Auch können Vermieter:innen dazu Gärtner:innen beauftragen und die Kosten dafür über die Nebenkosten abrechnen.

🍃 Beachte bei der Gartenpflege mit motorbetriebenen Geräten: Rasenmäher und Heckenschere darfst du in Wohngebieten werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr benutzen. Besonders laute Geräte sind sogar nur zwischen 10:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr gestattet.

Häufige Fragen zu was ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt

Hier erfährst du mehr Hintergründe zum Thema

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

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