
Wenn Pizza betrunken macht: das gemeinste Syndrom der Welt
Das Wichtigste zum Thema Eigenbrauer-Syndrom
Bei Betroffenen haben sich Hefepilze unkontrolliert im Darm vermehrt. Essen sie Kohlenhydrate, wandelt ihr Körper sie nicht in Energie, sondern in Alkohol um.
Pizza und Co. bedeuten den K.o.: Schon eine Scheibe Brot wirkt in etwa wie ein Glas Wein.
Keine Kohlenhydrate heißt kaum Energie: Sport treiben ist meistens nicht drin, bereits Laufen kann Betroffene in die Ohnmacht treiben.
Die seltene Darmkrankheit entsteht oft durch eine falsche Ernährung und eine Schwächung des Immunsystems. Aber auch Antibiotika können sie auslösen.
Das Leben mit dem Eigenbrauer-Syndrom ist keine Never-Ending-Party. Es ist vielmehr ein jahrelanger Kampf gegen einen tückischen Feind.
Das hilft gegen den unfreiwilligen Dauerrausch
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Die gute Nachricht lautet: Das Eigenbrauer-Syndrom ist weltweit extrem selten.
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Für Betroffene lautet das einzige Heilmittel: den Hefepilz verhungern lassen. Sie müssen quasi eine strenge No-Carb-Diät durchziehen.
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Medikamente können das Aushungern des Hefepilzes unterstützen.
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Die Heilung kann Jahre dauern. Womöglich muss die Diät ein Leben lang gehalten werden.
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Ärzte empfehlen, mit probiotischen Bakterien eine gesunde Darmflora aufzubauen. Die stecken in Präparaten und auch in Joghurt, Sauerkraut und Kefir.
Darf ein "Eigenbrauer" eigentlich Auto fahren?
Über Atemtests ist der Alkoholwert nicht feststellbar. Dafür braucht es eine Blutuntersuchung. "Eigenbrauer" haben kaum Chancen, im Alltag ihr Alkohol-Level zu checken. Selbst wenn sie sich an die spezielle Diät halten, bleibt ein Restrisiko. Das heißt nicht, dass sie jederzeit ans Steuer dürfen. "Verkehrsgefährdungen sind zu erwarten", sagt Viktoria Jerke von der Beratungsstelle für polizeiliche Kriminalprävention. Die normalen Promillegrenzen gelten also auch für "Eigenbrauer". Aber: Weiß der Betroffene nicht von seiner Erkrankung, liegen weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz vor. Es bleibt also eine Grauzone. Ist die Krankheit hingegen bekannt, muss sie die bei der Fahrerlaubnisbehörde angeben werden. Dann entscheidet ein Gutachter.