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Coronatest

Genesenen-Status auf 3 Monate verkürzt: Wann du als genesen giltst

Bisher galt man nach einer Corona-Infektion 6 Monate lang als genesen - jetzt wurde dieser Status auf 3 Monate verkürzt. Doch wie bestätigt man seine vergangene COVID-19-Erkrankung und ab welchem Tag gilt man als genesen?
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Das Wichtigste zum Thema Genesenen-Status verkürzt

  • Für einen Restaurant-Besuch, Veranstaltungen oder öffentliche Verkehrsmittel gelten seit einiger Zeit 3G, 2G, oder 2G-Plus-Regeln. Genesene hatten bislang bei allen "G-Varianten" 6 Monate lang Zutritt.

  • Wer sich von einer Corona-Infektion erholt hat, gilt ab sofort nur noch für 3 Monate als genesen. (Stand: 18. Januar)

  • Das Robert-Koch-Institut (RKI) verkürzte die entsprechende Richtlinie mit der Begründung, dass durch Omikron ein größeres Risiko bestehe, nach Ablauf der 3 Monate zu erkranken oder Überträger:in zu sein.

  • Mehrere Studien beweisen mittlerweile, dass die Zahl der Antikörper nach einer Infektion oder einer Grund-Immunisierung durch die Impfung mit der Zeit rapide abnimmt.

Nur noch 3 statt 6 Monate: Wer gilt als genesen?

Bislang galten Personen bis 6 Monate nach dem positiven Test als genesen. Dieser Status wurde nach einer neuen Einschätzung des RKI mit Hinblick auf die schnelle Ausbreitung der Virus-Variante Omikron auf 3 Monate herabgesetzt.

Die Verkürzung des Genesenen-Status ist neben neuen Quarantäne-Regeln Teil der Änderungen der Covid-19-Schutzmaßnahmen. Die Verordnung wurde am 13. Januar im Bundestag beschlossen.

Der Genesenen-Status ist - genau wie der Impf-Status - für geltende Corona-Maßnahmen entscheidend. Nur für Geimpfte und Genesene gilt zum Beispiel der Zutritt bei 2G-Regelungen. Auch verkürzte Quarantäne-Vorschriften gehören dazu.

Die neue Regelung gilt auch rückwirkend: Alle Genesenen-Zertifikate, die ab dem 15.01.22 älter als 3 Monate sind, verlieren sofort ihre Gültigkeit. Damit wollen Bund und Länder die aktuelle Impf- und Booster-Kampagne weiter vorantreiben.

Wie weise ich eine Corona-Erkrankung nach?

  • 📆

    Zum Nachweis dient ein von ärztlichem Fachpersonal oder einem Labor dokumentiertes positives PCR-Testergebnis. Das muss mindestens 28 Tage und darf nur maximal 90 Tage zurückliegen. Einige Gemeinden stellen auch einen offiziellen Erkrankungsnachweis aus.

  • 👎

    Ein Schnelltest oder ein Antikörpertest reichen nicht als Nachweis.

  • 💉

    Wer nach seiner COVID-19-Erkrankung eine Impf-Dosis erhalten hat, muss ein von ärztlichem Fachpersonal dokumentiertes positives PCR-Testergebnis und einen Impf-Nachweis vorlegen.

  • 📝

    Die Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und im Impf-Pass oder in einer Impf-Bescheinigung dokumentiert sein. Akzeptiert werden dabei nur in der EU zugelassene Impfstoffe. Wie du deine Impfung genau nachweisen musst, erfährst du hier.

Diese Impfstoffe sind in der EU zugelassen

Zugelassene Impfstoffe im Vergleich

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Veröffentlicht: 18.01.2022 / Autor: Galileo