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Was passiert bei einem Corona-Lockdown mit meiner geplanten Reise?

  • Veröffentlicht: 01.07.2020
  • 14:45 Uhr
  • Galileo

Endlich Urlaub! Aber was, wenn plötzlich ein lokaler Lockdown verhängt wird - wie in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf? Wer haftet für eine gebuchte Reise? Die wichtigsten Antworten.

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Das Wichtigste zum Thema Reise-Recht

  • Wegen des Corona-Ausbruchs in einer Fleischfabrik der Firma Tönnies sind die beiden Landkreise Gütersloh und Warendorf in Nordrhein-Westfalen wieder im Lockdown. Und das zur Urlaubszeit! Eine Ausreise ist aber nicht komplett verboten.

  • Bund und Länder haben beschlossen: Reisende dürfen aus einem Landkreis mit hohem Corona-Infektionsgeschehen in einem Hotel untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie keine Infektion haben.

  • Damit stellt sich die Frage nach den reiserechtlichen Konsequenzen: Wer übernimmt die Kosten, wenn der Urlaub wegen eines Lockdowns scheitert?

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Ab wann gilt ein Landkreis als Risikogebiet?

Gibt es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage, gilt die Gegend als Risikogebiet. Wer von hier kommt, darf nur mit einem negativen Corona-Test in ein Hotel beziehungsweise ohne Quarantäne-Maßnahme in ein Land einreisen.

Das Problem: Bundesländer dürfen Reisende aus Risikogebieten abweisen oder nach Hause schicken. Jedes Bundesland hat andere Regeln.

In Bayern und Baden-Württemberg zum Beispiel darf bei der Einreise das Corona-Test-Ergebnis nicht älter als 48 Stunden sein. In anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz muss in Quarantäne, wer kein negatives Testergebnis vorweisen kann. Am besten machst du dich vor Antritt deiner Reise schlau.

Wer zahlt, wenn der Urlaub wegen behördlicher Auflagen platzt? 

👨‍💼 Bei Urlauben innerhalb Deutschlands können Betroffene in vielen Fällen ihren Hotel-Aufenthalt kostenlos stornieren, meint Reiserechts-Anwalt Kay P. Rodegra. Denn: Wer kein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, dem dürften auch keine Leistungen angeboten werden.

Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter in der Pflicht, den Preis zurückzuzahlen oder eine Umbuchung anzubieten. Denn: Wer kein negatives Testergebnis vorweisen kann, für den gilt ein generelles Beherbergungs- oder Einreiseverbot. Das berechtigt dazu, wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten. Hier gilt das deutsche Reiserecht.

Ausnahme: Wenn ein Einreiseverbot nur für einen einzelnen Urlauber verhängt wird, weil er akut an Corona erkrankt ist. Dann trägt der Urlauber das Risiko - und der Reiseveranstalter kann Stornokosten verlangen.

🙏 Bei Individual-Reisen im Ausland werden oft Verträge mit Vermietern im Ausland geschlossen - und dann gilt nicht das deutsche Reiserecht, sondern das des jeweiligen Landes. Wenn keine Reisewarnung gilt, kann man - je nach Storno-Bedingungen - nur auf Kulanz hoffen oder aushandeln, dass der Hotelaufenthalt verschoben wird.

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Das solltest du wissen, wenn du eine Auslandsreise planst

🌍 Die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung ist am 15. Juni für die meisten europäischen Staaten aufgehoben worden.

📆 Die EU-Staaten haben sich auf eine Aufhebung der wegen der Corona-Pandemie verhängten Einreiseverbote für 15 Drittstaaten vom 1. Juli an verständigt. Bei China gilt allerdings als zusätzliche Bedingung, dass das Land seinen Einreise-Stopp für EU-Bürger beendet. Bestehen blieben die Einreiseverbote für Staaten mit weiterhin hohen Infektionszahlen wie die USA, Brasilien und Russland.

⚠ Sollte die Zahl der Neu-Infektionen in einzelnen Ziel-Ländern wieder stark steigen, sind erneute Einschränkungen möglich. Das Auswärtige Amt hat klargestellt, dass es keine staatlich organisierte Rückhol-Aktion mehr geben wird. Hier trägt also jeder selbst das Risiko.

🏠 In fast allen Bundesländern besteht eine Verpflichtung zur Quarantäne bei Einreisen aus EU-Staaten, die eine Zahl von Neu-Infizierten von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner aufweisen. Dies ist aktuell in Schweden der Fall.

🧐 Informiere dich ausführlich über die Lage in deinem Ziel-Land. Über geltende Beschränkungen informiert das Auswärtige Amt auf seiner Website in den Reise- und Sicherheitshinweisen für die jeweiligen Länder.

Galileo vom 2020-03-05

Reisen in Zeiten von Corona: Das gilt es zu beachten

Wegen des Coronavirus verweigert Israel allen Deutschen, Österreichern und Schweizern die Einreise ins Land. Doch was passiert, wenn der Urlaub schon gebucht ist und wohin darf man überhaupt noch reisen?

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Weitere Informationen zu Covid-19 und Auslandsreisen findest du hier:

Covid-19-Lagebild Ausland

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Robert Koch-Institut

WHO

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