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Überblick verloren? Der aktuelle Stand der Corona-Lockerungen in den Bundesländern

  • Veröffentlicht: 14.06.2020
  • 13:00 Uhr
  • Galileo
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Im Kampf gegen die Corona-Pandemie entscheiden die Bundesländer weitgehend selbst über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens. Wie sieht es in deinem Bundesland aus? Hier der aktuelle Stand.

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Das Wichtigste zum Thema Corona-Lockerungen

  • In Deutschland bleiben die Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bis zum 29. Juni bestehen. Grundsätzlich gilt: Minimiere deine Kontakte und halte die Hygiene- und Abstandsregeln ein.

  • Aber wir können uns auch auf weitere Öffnungen des öffentlichen Lebens einstellen. Wie genau die aussehen, können die Bundesländer in eigener Verantwortung entscheiden.

  • Wo ist was erlaubt? Der aktuelle Stand der Corona-Lockerungen im Überblick!

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Freunde treffen - was ist wo erlaubt?

👭 Baden-Württemberg: In privaten Räumen dürfen bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Bei Verwandten und Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Lebenspartnern gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung mehr, etwa bei Festen. Ansonsten muss die Zahl der Gäste unter 100 bleiben. In der Öffentlichkeit darf man sich ab dem 15. Juni mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zwei weiteren Haushalt oder bis zu 10 Personen aufhalten.

👭 Bayern: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von 2 Haushalten treffen.

👭 Berlin: Neben Angehörigen zweier Haushalte können sich auch wieder bis zu 5 Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.

👭 Brandenburg: Ab 15. Juni hebt das Land alle Kontaktbeschränkungen auf. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

👭 Bremen: Es können sich mehrere Angehörige aus 2 Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygiene-Konzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende "Zwei-Haushalts-Regel" aufgehoben.

👭 Hamburg: Bis zu 10 Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

👭 Hessen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von 2 Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

👭 Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 10 Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen.

👭 Niedersachsen: Es dürfen sich Angehörige von 2 Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

👭 Nordhrein-Westfalen: Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im Freien treffen.

👭 Rheinland-Pfalz: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu 2 Haushalten treffen. Ab dem 10. Juni dürfen sich bis zu 10 Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.

👭 Saarland: Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen - auch in Gaststätten.

👭 Sachsen: Es können sich 2 Hausstände treffen. Treffen mit bis zu 10 Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen. Familien dürfen mit bis zu 50 Angehörigen gemeinsam in Restaurants oder angemieteten Räumen feiern.

👭 Sachsen-Anhalt: Bis zu 10 Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

👭 Schleswig-Holstein: Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind wieder zulässig.

👭 Thüringen: Seit dem 13. Juni sind alle Kontaktbeschränkungen aufgehoben und durch Empfehlungen ersetzt worden. Wer sich nicht mehr an die Sicherheitsmaßnahmen hält, braucht keine Konsequenzen zu fürchten. Die Maskenpflicht bleibt in Geschäften und dem Öffentlichen Nahverkehr bestehen.

Wo sind Restaurants geöffnet? Und was ist mit Bars?

🍴 Baden-Württemberg: Speiselokale, Kneipen und Bars sind geöffnet. Betreiber und Gäste müssen sich an die geltenden Schutzmaßnahmen halten und ihre Kontaktdaten hinterlassen.

🍴 Bayern: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für Lokale wie Bars, die auf den Getränkeausschank ausgerichtet sind, gibt es noch keine Perspektive.

🍴 Berlin: Kneipen und Bars können wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet.

🍴 Brandenburg: Restaurants dürfen öffnen, Bars bleiben geschlossen.

🍴 Bremen: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.

🍴 Hamburg: Restaurants sind offen. Bars dürfen unter strengen Auflagen öffnen.

🍴 Hessen: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.

🍴 Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants sind geöffnet. Bars dürfen wieder öffnen, Diskotheken und Clubs nicht.

🍴 Niedersachsen: Restaurants und Bars sind - bis auf Shisha-Bars - wieder offen.

🍴 Nordrhein-Westfalen: Restaurants sind geöffnet. Bars dürfen jetzt folgen - unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen.

🍴 Rheinland-Pfalz: Gaststätten und Bars dürfen unter Auflagen öffnen. Die erlaubten Öffnungszeiten ist ausgeweitet - späteste Schließzeit ist dann 24.00 Uhr.

🍴 Saarland: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23.00 Uhr schließen.

🍴 Sachsen: Restaurants und Bars dürfen öffnen.

🍴 Sachsen-Anhalt: Restaurants und Bars dürfen öffnen.

🍴 Schleswig-Holstein: Restaurants und Bars dürfen öffnen.

🍴 Thüringen: Restaurants und Bars dürfen öffnen. Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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Was gilt für Demos?

🗣 Baden-Württemberg: Versammlungen mit bis zu 500 Teilnehmern sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

🗣 Bayern: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

🗣 Berlin: Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.

🗣 Brandenburg: Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt.

🗣 Bremen: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

🗣 Hamburg: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

🗣 Hessen: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

🗣 Mecklenburg-Vorpommern: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.

🗣 Niedersachsen: Unter freiem Himmel darf demonstriert werden - auch ohne Ausnahmegenehmigung.

🗣 Nordrhein-Westfalen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

🗣 Rheinland-Pfalz: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich.

🗣 Saarland: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.

🗣 Sachsen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

🗣 Sachsen-Anhalt: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

🗣 Schleswig-Holstein: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.

🗣 Thüringen: Demonstrationen unter freiem Himmel sind ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl möglich.

Galileo vom 2020-04-29

10 Fragen zu den Corona-Beschränkungen

Die derzeit geltenden Corona-Beschränkungen sorgen bei den Menschen für unterschiedliche Meinungen. Während sich einige strickt an die Regeln halten und eine Verlängerung wünschen, missachten andere die Vorgaben und wollen Lockerungen. "Galileo" hat zwei Personen befragt, deren Meinungen zu dem Thema nicht gegensätzlicher sein könnten.

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Freibäder & Freizeitparks: Das ist der aktuelle Stand

🏊 Baden-Württemberg: Freizeitparks und Bäder dürfen wieder unter Auflagen Gäste empfangen.

🏊 Bayern: Freizeitparks sind wieder offen, wie auch Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien.

🏊 Berlin: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

🏊 Brandenburg: Freizeitparks und Freibäder haben ihre Türen wieder geöffnet.

🏊 Bremen: Alle Freibäder können unter Vorlage eines Hygiene-Konzeptes geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

🏊 Hamburg: Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.

🏊 Hessen: Kurse und Vereinstraining in Schwimmbädern sind bereits wieder möglich. Nun dürfen auch alle wieder - unter Einhaltung von Hygiene- und Distanzregeln - ins Wasser springen. Freizeitparks sind wieder geöffnet.

🏊 Mecklenburg-Vorpommern: Freibäder, Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder eingeschränkt öffnen. Einige Freizeitparks sind bereits eröffnet, andere, wie der Rügen Park, planen ihre Wiedereröffnung ab dem 16. Juni.

🏊 Niedersachsen: Freibäder und Hallenbäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.

🏊 Nordrhein-Westfalen: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.

🏊 Rheinland-Pfalz: Freibäder, Schwimmbäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.

🏊 Saarland: Schwimm- und Freibäder sind seit 8. Juni unter Auflagen wieder öffnen. Freizeitparks dürfen wieder Besucher empfangen.

🏊 Sachsen: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygiene-Konzept haben. Seit dem 6. Juni können auch Hallenbäder öffnen, wenn die Kommunen deren Hygiene-Konzept genehmigt haben.

🏊 Sachsen-Anhalt: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen. Auch Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden.

🏊 Schleswig-Holstein: Freibäder und Freizeitparks sind seit 8. Juni wieder geöffnet. Mit entsprechendem Hygiene-Konzept dürfen auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen.

🏊 Thüringen: Freibäder können öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.

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Wie sieht's mit Sport im Verein oder im Fitnessstudio aus?

🏋 Baden-Württemberg: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine dürfen nun wieder in Hallen trainieren.

🏋 Bayern: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen ab 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.

🏋 Berlin: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu 12 Personen in Sporthallen wieder trainieren.

🏋 Brandenburg: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.

🏋 Bremen: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

🏋 Hamburg: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

🏋 Hessen: Vereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.

🏋 Mecklenburg-Vorpommern: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.

🏋 Niedersachsen: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.

🏋 Nordrhein-Westfalen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.

🏋 Rheinland-Pfalz: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist unter Auflagen wieder möglich.

🏋 Saarland: Sport treiben in Hallen ist unter Auflagen erlaubt - im Fitnessstudio und beim Vereinssport.

🏋 Sachsen: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.

🏋 Sachsen-Anhalt: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.

🏋 Schleswig-Holstein: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.

🏋 Thüringen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können in Hallen zurückkehren.

Wo dürfen Kinder wieder in die Schulen und Kitas gehen?

👩‍🏫 Baden-Württemberg: Ab 15. Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

👩‍🏫 Bayern: Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, Mitte Juni sollen dann alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

👩‍🏫 Berlin: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule.

👩‍🏫 Brandenburg: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas ist ein eingeschränkter Regelbetrieb angelaufen.

👩‍🏫 Bremen: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Alle Vorschulkinder können wieder in Kitas kommen. Bremerhaven wartet noch.

👩‍🏫 Hamburg: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas sind überwiegend wieder im Regelbetrieb.

👩‍🏫 Hessen: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

👩‍🏫 Mecklenburg-Vorpommern: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben.

👩‍🏫 Niedersachsen: Ab 22. Juni können alle Kinder in ihre Kitas zurückkehren. Ab 15. Juni haben alle Schüler wieder Präsenz-Unterricht.

👩‍🏫 Nordrhein-Westfalen: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, Grundschüler gehen ab 15. Juni wieder täglich in die Schule. Für Kita-Kinder gilt ab Montag ebenfalls ein "eingeschränkter Regelbetrieb".

👩‍🏫 Rheinland-Pfalz: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas öffnen wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen.

👩‍🏫 Saarland: Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas haben wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.

👩‍🏫 Sachsen: Sachsens Kitas können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden. Grundschüler werden wieder täglich beschult.

👩‍🏫 Sachsen-Anhalt: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück. Ab 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.

👩‍🏫 Schleswig-Holstein: Für einige Jahrgänge und alle Grundschüler hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. In den Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb.

👩‍🏫 Thüringen: In Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb. Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen.

Die Corona-Warn-App ist da

Nach einer langen Entwicklunsgphase steht die Corona-Warn-App nun endlich zum Download bereit. Das Ziel der App: Corona-Infektionswege nachverfolgen und somit eine Verbreitung eindämmen.

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